Treppenlift mieten oder kaufen?
Für zahlreiche Menschen mit einer Gehbehinderung ist die Anschaffung eines Treppenlifts für die eigene Wohnung die richtige Entscheidung. Wenn die Fragen der Liftart und der örtlichen Einbaumöglichkeit geklärt sind, stellt sich die Kostenfrage. Es stellt einen deutlichen Unterschied dar, ob ein Treppensitzlift oder ein Plattformlift benötigt wird. Ebenso ist die Art der Beschaffung zu klären. Es besteht die Möglichkeit, einen Treppenlift zu mieten oder zu kaufen.
Bei einer absehbar begrenzten Nutzungsabsicht, wie etwa für die Dauer einer Rehabilitationsmaßnahme, könnte ein Mietverhältnis geprüft werden. Ob die Gesamtkosten kalkulierbar günstiger sind als beim Kauf eines gebrauchten oder neuen Lifts, ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig. Einen wesentlichen Kostenanteil verursachen für alle drei Anschaffungsvarianten die Einbaukosten. Insbesondere bei kurvigen Treppen und Plattformliften ist der individuelle technische Aufwand besonders kostenrelevant. Ebenso ist die Anzahl der Etagen kostenmäßig zu berücksichtigen. Zu den Gesamtkosten zählen außerdem Ausstattungswünsche. Dabei kann es sich beispielsweise um einen elektrischen Sitzdrehlift oder eine Funkfernbedienung handeln. Ein höherer Preis ist für Lifte im Außenbereich als barrierefreier Hauszugang zu beachten. Bei der Berechnung der zu erwartenden Kosten sind auch Kosten für Wartungsverträge zu berücksichtigen. Ansprüche auf Zuschüsse, insbesondere durch die Pflegekasse, bleiben von der Art der Liftanschaffung unberührt.
Eine Treppenliftanschaffung zur Miete ist nur in Einzelfällen sinnvoll
Unter Berücksichtigung spezieller persönlichen Bedingungen kann ein Treppenlift zur Miete in Erwägung gezogen werden. Dabei sind die Konditionen jedoch genau zu prüfen und abzuwägen. Es sollte gesichert sein, dass der Mietzeitraum nicht länger als 3 Jahre dauert. Eingeräumte Möglichkeiten zur Verlängerung der Mietdauer können mit deutlichen Mehrkosten verbunden sein. Sowohl zu den Verlängerungsoptionen als auch zu den Leistungen des Vermieters während der Mietdauermüssen klare Vereinbarungen festgelegt werden. Es ist ebenso zu prüfen, in welcher Höhe eine Einmalzahlung zum Mietbeginn fällig wird. Eine Vertragsbindung durch einen längeren Mindestzeitraum steht der gewünschten Flexibilität entgegen. Bei einem speziellen Liftbedarf aufgrund eines erheblichen Übergewichts sollte ein Treppenlift zur Miete keine vorrangige Option darstellen. Um einen Treppenlift zu mieten, sollte aus Sicherheitsgründen ausschließlich ein Fachunternehmen beauftragt werden. Wer einen Treppenlift mieten möchte, sollte auf einen Anbietervergleich nicht verzichten. Dies gilt ebenfalls für einen praktischen Test durch eine Probefahrt. Bei Angeboten zur Ratenzahlung sollte beachtet werden, ob es sich überhaupt noch um einen eine Miete handelt. Ein Treppenlift zur Miete ist demnach nur in bestimmten Ausnahmefällen mit absehbar kurzer Mietdauer für gerade Treppen empfehlenswert.
Im Regelfall bietet sich der Kauf eines neuen oder gebrauchten Treppenlifts an
Bei einer beabsichtigten Treppenliftnutzung ohne zeitliche Begrenzung ist der Kauf eines gebrauchten Treppenlifts einer Anschaffung zur Miete vorzuziehen. Dies gilt auch für einen erforderlichen Liftgebrauch über mehrere Etagen. Ein vom Fachhändler preiswert gekauftes Gebrauchtmodell verfügt über eine geprüfte Qualität und die notwendige Sicherheit. Bei einer Treppenliftmiete über einen bestimmten Zeitraum sind ungeplante Verlängerungen nicht auszuschließen. Dadurch entsteht ein hohes Kostenrisiko. Die Auswahlmöglichkeiten bezogen auf Sonderwünsche sind bei einem Modell zur Miete im Verhältnis zu einem neuen Treppenlift begrenzt. Wer sich nicht sicher ist, ob er einen Treppenlift mieten oder kaufen soll, kann einen unabhängigen Fachberater befragen.